Kategorie Energie - 30. November 2022

Was Ihr zur Stromkostenbremse wissen müsst

Ab dem morgigen Donnerstag gilt die Stromkostenbremse. Sie soll den aktuellen Preissteigerungen bei Strom entgegenwirken und wird ab 1. Dezember 2022 direkt auf den Stromrechnungen wirksam und vorerst bis zum 30. Juni 2024 gelten. Profitieren werden davon alle natürliche Personen, die einen aufrechten Stromlieferungsvertrag für einen Haushalts-Zählpunkt haben. Diese Personen erhalten die Stromkostenbremse automatisch von ihrem Stromlieferanten.

Die Stromkostenbremse senkt die Kosten der nächsten Rechnung und zukünftiger Teilbetragszahlungen. Diese Maßnahme bringe eine durchschnittliche Entlastung von 500 Euro pro Haushalt und Jahr, wie Klimaschutzministerin Leonore Gewessler und Finanzminister Magnus Brunner heute auf einer Pressekonferenz vor dem Start nochmals hervorhoben.

© APG

Pro Haushalts-Zählpunkt wird maximal ein Grundkontingent von 2.900 Kilowattstunden (kWh) gefördert. Das sind rund 80 Prozent des durchschnittlichen Verbrauchs der österreichischen Haushaltskundinnen und -kunden. Innerhalb des Grundkontingents übernimmt der Bund pro Kilowattstunde (kWh) bis zu 30 Cent der Kosten. Dadurch soll der reine Nettoenergiepreis, also Arbeits- und Grundpreis inklusive aller Rabatte, maximal 10 Cent/kWh betragen, was dem Vorkrisenniveau entspricht.

Was ist ein Haushalts-Zählpunkt?

Haushalts-Zählpunkte erkennt man daran, dass ihnen ein gewisses standardisiertes Lastprofil zugeordnet wurde. Folgende standardisierte Lastprofile erhalten die Stromkostenbremse:

  • H0 (Haushalt)
  • HA (Haushalt mit Warmwasserspeicher an einem Zählpunkt)
  • HF (Haushalt mit Speicherheizung an einem Zählpunkt)

Die Information, welches standardisierte Lastprofil Ihrem Zählpunkt zugeordnet wurde, finden Sie in den Unterlagen Ihres Netzbetreibers (Netzzugangsvertrag).

Was ist ein standardisiertes Lastprofil?

Das standardisierte Lastprofil beschreibt das Abnahmeverhalten einzelner Gruppen von Verbraucher:innen. Es zeigt also an, zu welchen Zeiten mehr bzw. weniger Strom verbraucht wird. Für das typische Verhalten der Gruppe wird ein Lastprofil als Standard erstellt, das dann auf alle Verbraucher:innen angewendet wird, die solch einem Standardlastprofil zugeordnet sind. Die Zuweisung eines standardisierten Lastprofils erfolgt durch den Netzbetreiber. Informationen, welches Lastprofil ihrem Zählpunkt zugeordnet wurde, finden Sie ebenfalls in den Unterlagen bzw. im online Account Ihres Netzbetreibers.

Wichtig ist: Wenn Sie begünstigt sind, greift die Stromkostenbremse ab 1. Dezember 2022 automatisch. Das gilt auch dann, wenn Sie beispielsweise im November 2022 bereits eine Vorauszahlung für Dezember geleistet haben, bei der die Stromkostenbremse noch nicht berücksichtigt werden konnte (das Datum der Zahlung lag ja vor dem Abwicklungsstart am 1. Dezember). Die Lieferanten stellen sicher, dass Sie bei der nächsten Rechnung und den zukünftigen Teilbetragszahlungen den Zuschuss für den Zeitraum ab 1. Dezember 2022 erhalten.

Nachdem Mehrpersonenhaushalte auch mit höheren Stromkosten konfrontiert sind, wird die Möglichkeit einer zusätzlichen Entlastung geschaffen, die Haushaltsgrößen berücksichtigt. Haushalte, an deren Adresse mehr als drei Personen im Zentralen Melderegister (ZMR) hauptgemeldet sind, erhalten ein Zusatzkontingent. Jede zusätzliche Person wird mit einem Kontingent von 350 kW/h zu 30 Cent unterstützt. Das entspricht einer zusätzlichen Entlastung von über 100 Euro pro Person und Jahr. Das Modell wird aktuell im Finanzministerium finalisiert und die Entlastung kommt noch im Frühjahr nächsten Jahres bei den Haushalten an. Die Abwicklung soll weitgehend automatisch erfolgen.

Mit der Stromkostenbremse unterstützt der Bund Familien, Haushalte und Betriebe in einer sehr herausfordernden Phase, „auch wenn der Staat natürlich nicht jede Krise zu 100 Prozent kompensieren und alle gestiegenen Preise 1:1 ausgleichen kann“, wie es von Seiten des Finanzministeriums hieß. Bereits Anfang Herbst wurde gemeinsam mit der Energiewirtschaft entschieden, die Stromkosten direkt dort abzufedern, wo sie für die Kunden zur Belastung werden, nämlich auf der Stromrechnung. Gewessler sprach von einem wichtigen Baustein, der „schnell und unkompliziert“ genau dort wirke. Auch Sparanreize blieben so erhalten, denn über den bestimmten Grundbedarf hinaus sei weiterhin der Marktpreis zu zahlen. Einmal mehr betonte sie: „Die günstigste Energie sei jene, die nicht verbraucht werde!“

Wie werden einkommensschwache Haushalte unterstützt?

Die Stromkostenbremse ist eine breit angelegte Entlastungsmaßnahme – sie greift für alle Haushaltskund:innen, die Strom beziehen. Um Haushalte mit geringem Einkommen zusätzlich zu unterstützen, gibt es auch einen Zuschuss bei den Netzkosten.

Um den Netzkostenzuschuss zu erhalten, muss der Haushalt von den Erneuerbaren-Förderkosten befreit sein. Das ist möglich, wenn die Voraussetzungen für eine Befreiung von den Rundfunkgebühren (GIS) vorliegen. Für diese Haushalte übernimmt der Bund 75% der Netzkosten. Gedeckelt ist der Zuschuss pro Zählpunkt mit 200 Euro pro Jahr. Der Netzkostenzuschuss wird zwischen 1. Jänner 2023 (Inkrafttreten der neuen Systemnutzungsentgelte-Verordnung der E-Control) und 30. Juni 2024 gewährt.

Informieren Sie sich online, ob Sie die Voraussetzungen für den Netzkostenzuschuss erfüllen. Die Befreiung von den EAG-Förderkosten kann bei Erfüllung der Voraussetzungen bei der GIS GmbH unter www.gis.at/befreien/eag-kostenbefreiung beantragt werden.

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